Konsumentenrecht
Jeder Kauf ist ein Vertragsabschluss, der mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Diese sollte man kennen, um seine Chancen zu erhöhen, als Konsument/Konsumentin fair behandelt zu werden. Das Konsumentenschutzgesetz soll den Konsumenten vor Übervorteilung schützen. Es ist nämlich von der Annahme auszugehen, dass Unternehmer im Geschäfts- und Rechtsverkehr aufgrund ihrer Erfahrung und wirtschaftlichen Potenz ihren Vertragspartnern, den Konsumenten, zum Teil weitaus überlegen sind. Damit dieses Ungleichgewicht der Kräfte nicht in den abgeschlossenen Verträgen seine Fortsetzung findet, bestehen im Privatrecht etliche Schutzbestimmungen, von denen die Wichtigsten im Konsumentenschutz zusammengefasst sind.
Eine für die Rechtsordnung bedeutende Unterscheidung wird im § 1 Abs. 1 KSchG getroffen – nämlich die zwischen „Unternehmen“ und „Konsumenten“.
Wir unterstützen Sie in sämtlichen Belangen rund um Ihre Rechte als Konsumenten, um Sie vor einer Übervorteilung zu schützen.