Familienrecht

Familienrecht ist ein weites Umfeld und regelt grundsätzlich die Rechtsbeziehung zwischen Familie, Ehe und Lebenspartnerschaft. Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt insbesondere auf dem Eherecht und den Streitigkeiten, die sich aus der Trennung und Scheidung von Ehepartnern beziehungsweise Lebenspartnern ergeben. Unsere rechtsfreundliche Intervention umfasst daher Beziehungen zwischen den ehelichen und nicht ehelichen Kindern zu ihren Eltern, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft, Anfechtung der Eheschließung, Geschäftsfähigkeit des Kindes, Obsorge, Vaterschaft, außereheliche Lebensgemeinschaften, Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten, Ehegatten- und Kindesunterhalt, und vieles mehr. 

Es gibt komplexe Rechtsfragen, die für einen Laien schwer zu verstehen sind und betrifft das Familienrecht nahestehende Personen einer Familie, wodurch es zu einer belastenden Situation beziehungsweise zu einer emotionalen Befangenheit kommen könnte. Unser anwaltliches Einschreiten hilft dabei, die richtige Entscheidung zu finden beziehungsweise zu treffen. Es sollen vor allem schwerwiegende Folgen vermieden werde, die sich negativ auf die Zukunft einer Familie auswirken könnten.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, durch unsere rechtsfreundliche Tätigkeit Konflikte zu beseitigen, ohne einer beteiligten Person zu schaden und gegebenenfalls eine für sämtliche Beteiligte zufriedenstellende Lösung herzustellen.

Erbrecht

Unter Erbrecht fallen jene Vorschriften, die die Aufteilung des Vermögens eines Verstorbenen/ einer Verstorbenen regeln. 

Häufige Fragen nach einem Todesfall, die im Erbfall zu massiven Streitigkeiten einer Familie führen können sind beispielsweise die Höhe des Erbes, die Erbberechtigung, die Aufteilung des Erbes, Pflichterben, Einklage des Erbes oder Enterbungsmöglichkeiten.

Unser Einschreiten umfasst die Beratung und Strukturierung sämtlicher Rechte und Pflichten, um im Todesfall Streitigkeiten und Konflikte zu vermeiden. Es besteht daher die Möglichkeit der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung, sowie Abwehr dieser Ansprüche, Intervention in Verlassenschaftsverfahren und Errichtung letztwilliger Verfügungen. Ferner unterstützt Sie unsere Kanzlei bei der Errichtung eines Testamentes, um derartige Streitigkeiten (allenfalls) zu vermeiden.