Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt alles was Sie zur Gründung, Umgestaltung oder Änderung Ihrer Gesellschaft im Innen- und Außenverhältnis benötigen. 

Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck, können sie eine Gesellschaft gründen. Dabei kann aus verschiedenen strukturell unterschiedlichen Gesellschaftstypen, die jeweils vom Gesetz vorgegeben sind, gewählt werden. Zwischen den Gesellschaftstypen bestehen teilweise gravierende Unterschiede; insbesondere in den Gründungsmodalitäten, der Organ – und Haftungsstruktur sowie im Anwendungsbereich. Auch Unterschiede im Steuern – und Sozialversicherungsrecht sind zu beachten.

Insbesondere folgende Gesellschaftsformen stehen zur Auswahl:

·     Gesellschaft mit beschränkter Haftung

·     GmbH & Co KG

·     Aktiengesellschaft

·     Offene Gesellschaft

·     Kommanditgesellschaft

·     Gesellschaft bürgerlichen Rechts

·     Stille Gesellschaft

·     Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft

·     Stiftung 

Durch die Globalisierung und auch im Zusammenhang mit der EU-Gesetzgebung hat das Gesellschaftsrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Durch die Komplexität, sowie Spezialisierung ist die rechtsfreundliche Intervention jedenfalls geboten. Wir beraten Sie gerne in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Unternehmensgründung bzw. des Aufbaus.