Arbeitsrecht

Arbeitsrecht regelt die in teils öffentlich- rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen getroffenen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es besteht aus einer Vielzahl an Gesetzen, wie beispielsweise Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz, Verordnungen, Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen, etc. Essentiell sind nicht nur die Vertragsgestaltung sowie -überprüfung, sondern ferner Fragen des täglichen Arbeitsalltages, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Entgeltansprüche, Mutterschutz, Mobbing, Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses, etc. 

Unsere rechtsfreundliche Intervention umfasst daher die rechtberatende sowie rechtsgestaltende Durchsetzung individueller und kollektiver Ansprüche vor den Arbeitsgerichten. Eine Vertretung bei außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verhandlungen ist ebenfalls möglich.

Sozialrecht

Sozialrecht ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der Staat durch seine Einrichtungen dem Einzelnen von der Gemeinschaft finanzierte soziale Leistungen erbringt, um in bestimmten existentiell besonders belastenden Lebenslagen zu schützen. Dabei ist zwischen drei Bereichen des Sozialrechts zu unterscheiden:

·     Sozialversicherungsrecht

·     Versorgungsrecht

·     Sozialhilferecht

Unsere Kanzlei unterstützt auch in schwierigen Lebenslagen, insbesondere bei der Geltendmachung der Absicherungsansprüche bei Ausfall des Erwerbseinkommens aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsfähigkeit, Erkrankung, Invalidität und Alter sowie die Sicherstellung medizinischer Versorgung im Krankheitsfall.

Weitere zentrale Komponenten sind Familienleistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und die ergänzenden Leistungen im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung.